Kopftuch-Lehrerin entlassen: Belgiens Neutralitätsverbot

Belgische Lehrerin Hadija Amajoud wurde in Ostflandern entlassen, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Regeln, Urteil, Berufung und Folgen im Überblick.

Kopftuch-Lehrerin entlassen: Belgiens Neutralitätsverbot
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Ausgabe: DE

Eine belgische Lehrerin in Ostflandern wurde entlassen, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen – vermutlich der erste Fall in Flandern, in dem eine Lehrkraft ausdrücklich deswegen entlassen wurde. Hadija Amajoud, Lehrerin am Kiempunt Campus Assenede, verlor am Montag nach einem zweiten Disziplinarverfahren ihre Festanstellung.

Hintergrund: Was führte zur Entlassung?

Amajoud begann im September 2022 an der Provinzschule und trug ihr Kopftuch bereits, als noch kein Verbot galt; am 1. Januar 2024 erhielt sie eine Festanstellung. Der Konflikt begann, als Ostflandern zum 1. September 2024 eine geänderte Personalverordnung einführte, die sichtbare religiöse und weltanschauliche Symbole für Bedienstete verbietet – mit Ausnahme von Religionslehrkräften. Die Provinz bot ihr eine Stelle für islamischen Religionsunterricht an; sie lehnte ab. „Ich möchte nicht auf meinen Glauben reduziert werden. Ein seltsames Angebot: Du trägst ein Kopftuch? Dann unterrichte Islam“, sagte sie.

Zeitlinie des Kopftuchstreits

  • September 2022: Amajoud beginnt mit Kopftuch am Kiempunt Campus Assenede.
  • 1. Januar 2024: Sie erhält eine Festanstellung.
  • Mai 2024: Ein erstes Disziplinarverfahren wird ausgesetzt, weil die Regeln nicht wasserdicht waren.
  • 1. September 2024: Neue Neutralitätsregeln verbieten sichtbare religiöse Symbole.
  • September 2026: Nach einem zweiten Verfahren wird Amajoud entlassen.

Die flämischen Neutralitätsregeln für Lehrkräfte haben in ganz Belgien Debatten ausgelöst, da Bildungsregeln auf Provinzebene statt national festgelegt werden. Die Koalition in Ostflandern besteht aus N-VA, CD&V und Vooruit.

Rechtsstreit: VMRI-Gutachten gegen Gerichtsurteil

Das Flämische Menschenrechtsinstitut (VMRI) entschied zu ihren Gunsten: Vor Inkrafttreten der neuen Regeln habe direkte Diskriminierung vorgelegen, danach indirekte, da neutrale Kleiderordnungen muslimische Frauen praktisch zwingen, zwischen Job und Identität zu wählen. Beweise, dass ein Kopftuch die Neutralität des Unterrichts beeinträchtigt, fand das Institut nicht.

Was das VMRI empfahl

  • Amajoud mit Kopftuch weiterarbeiten zu lassen.
  • Das allgemeine Verbot religiöser Symbole im Provinzunterricht zurückzuziehen.

Das Gutachten war jedoch nicht rechtlich bindend. Ein Richter wies ihre Klage im Mai 2026 ab: Sie habe sich für den Lehrerberuf entschieden und müsse demokratisch beschlossene Regeln befolgen. Der belgische Präzedenzfall zum Kopftuchverbot dürfte weiter geprüft werden, da die sozialistische Gewerkschaft ACOD Berufung angekündigt hat.

Folgen und Bedeutung der Entlassung

Amajoud sagt, der Fall gehe über sie hinaus. „Es geht nicht nur um mein Kopftuch oder um mich persönlich. Für mich geht es um ein Grundrecht auf religiösen Ausdruck“, so die Lehrerin. „Ich verliere nicht nur meinen Job, sondern auch mein Einkommen, meine Sicherheit und meine Festanstellung.“ Sie verweist zudem auf den Lehrkräftemangel.

Die Provinz dehnte ihre Neutralitätsregeln zum 1. September 2026 auch auf Schülerinnen und Schüler aus. Fachleute für Religionsfreiheit in der Bildung erwarten Auswirkungen auf ähnliche Debatten in anderen Provinzen und europäischen Ländern.

FAQ: Kopftuchverbot im Unterricht in Ostflandern

Warum wurde Hadija Amajoud entlassen?

Weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen – ein Verstoß gegen die Neutralitätsregeln, die sichtbare religiöse Symbole für Bedienstete seit dem 1. September 2024 verbieten.

Ist ein Kopftuch in belgischen Schulen illegal?

Die Regeln variieren je nach Provinz und Schulträger. In Ostflandern sind religiöse Symbole für Lehrkräfte und Schüler verboten, außer für Religionslehrkräfte.

Was sagte das Flämische Menschenrechtsinstitut?

Es stellte direkte und indirekte Diskriminierung fest und empfahl, Amajoud mit Kopftuch arbeiten zu lassen und das Verbot zurückzuziehen – rechtlich bindend war das nicht.

Wird die Lehrerin Berufung einlegen?

Ja, die Gewerkschaft ACOD hat Berufung angekündigt – möglicherweise ein Präzedenzfall für Religionsfreiheit im flämischen Schulwesen.

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