EU Kids Act: Social-Media-Verbot unter 13 erklärt

EU Kids Act 2026: Social-Media-Verbot unter 13 und strenge Elternkontrollen für Teens von 13 bis 15. Bußgelder bis 6 % Umsatz, Start frühestens 2027.

EU Kids Act: Social-Media-Verbot unter 13 erklärt
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Ausgabe: DE

Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 den EU Kids Act vorgestellt. Der Vorschlag sieht ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren und strenge Elternkontrollen für Teenager vor. Das Gesetz wäre eine deutliche Wende in der Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram, Snapchat, Facebook und X.

Was ist der EU Kids Act?

Offiziell trägt das Vorhaben den Titel „EU Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy Act". Geplant ist ein EU-weites Mindestalter von 15 Jahren für eigene Social-Media-Konten. Kinder unter 13 wären komplett ausgeschlossen, 13- bis 15-Jährige dürften Plattformen nur über das Konto eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen. Damit wird Druck aus dem Europaparlament aufgegriffen, das im November 2025 ein Mindestalter von 16 Jahren und eine stärkere Durchsetzung der Regeln des Digital Services Act gefordert hatte.

Altersgrenzen und Elternkontrollen

13- bis 15-Jährige sollen „Mini-Konten" nutzen, die mit einem Elternteil verknüpft sind. Kamera und Mikrofon wären standardmäßig aus, maximal eine Stunde Nutzung pro Tag, Eltern kontrollieren Follower und Freunde. Ab 15 Jahren dürfen Teenager eigene Konten eröffnen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Kein Social Media unter 13. Kein persönliches Konto unter 15."

Wichtigste Beschränkungen für 13- bis 15-Jährige

  • Kamera und Mikrofon standardmäßig aus
  • Maximal eine Stunde pro Tag
  • Eltern kontrollieren Follower und Freunde
  • Kein endloses Scrollen

Welche Plattformen sind betroffen?

Betroffen sind Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, X und Videodienste wie YouTube sowie KI-Chatbots und Gaming-Plattformen. Messenger wie WhatsApp fallen nicht unter das Gesetz.

Wie funktioniert die Altersverifizierung?

Für die Altersprüfung wären die Plattformen verantwortlich, dürften sich aber nicht allein auf eigene Systeme verlassen. Die Kommission will mindestens eine Altersverifizierungs-App in jedem Mitgliedstaat, die das Alter belegt, ohne zusätzliche Daten zu teilen. Alternativ könnten Banken, Ärzte oder Schulen eine digitale Alterserklärung für Eltern ausstellen. Die genauen Mechanismen sind unklar; CCIA Europe, das Meta und Google vertritt, warnt vor praktischen Hürden bei der Prüfung von Familienverhältnissen.

Auswirkungen auf Social-Media-Unternehmen

Der EU Kids Act kehrt die Beweislast um: Plattformen müssen belegen, dass ihre Dienste sicher und altersgerecht gestaltet sind. Süchtig machende Funktionen wie endloses Scrollen wären für Minderjährige verboten, Kinderschutzpläne Pflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Der Vorschlag folgt dem Vorgehen gegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen und ergänzt den AI Act sowie den Digital Services Act.

Zeitplan und nächste Schritte

Der Entwurf braucht die Zustimmung des Europaparlaments und aller 27 Mitgliedstaaten. Frühestens Ende 2027 oder 2028 könnte er in Kraft treten. Dann müssten Plattformen Konten von Kindern unter 15 identifizieren und deaktivieren. Kritiker erwarten Verzögerungen wegen Durchsetzung und Datenschutz – ähnlich wie bei Debatten um Elternkontroll-Apps in anderen Regionen.

FAQ

Was ist der EU Kids Act?

Ein Gesetzesvorschlag, der Social Media für Kinder unter 13 verbietet und für 13- bis 15-Jährige elterliche Aufsicht vorschreibt.

Ab welchem Alter ist ein eigenes Konto erlaubt?

Ab 15 Jahren. Zwischen 13 und 15 ist die Nutzung nur über das Konto eines Erziehungsberechtigten möglich.

Welche Plattformen sind betroffen?

Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, X, YouTube, KI-Chatbots und Gaming-Plattformen. WhatsApp ist ausgenommen.

Welche Bußgelder drohen?

Unternehmen drohen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Wann treten die Regeln in Kraft?

Frühestens Ende 2027 oder 2028, nach Zustimmung von Parlament und Mitgliedstaaten.

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