EU Kids Act: Socialmedia-Verbot für unter 15-Jährige

EU Kids Act erklärt: Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige sperrt unter 13-Jährige, Mini-Accounts mit 1-Stunden-Limit für 13- bis 15-Jährige. EU-Regeln 2026.

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Ausgabe: DE

Die Europäische Union treibt einen wegweisenden EU Kids Act voran, der ein gestuftes Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren vorsieht – inklusive von Eltern verwalteter „Mini-Accounts“ und strikter täglicher Bildschirmzeit-Limits. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte den Plan am 16. September 2026 in Straßburg in ihrer Rede zur Lage der Union vor. Social-Media-Apps „beraubten Kinder ihrer Kindheit“, sagte sie; Big Tech müsse beweisen, dass seine Produkte sicher sind.

Was ist der EU Kids Act?

Der EU Kids Act ist der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zum Schutz Minderjähriger vor süchtig machendem Design. Statt eines Totalverbots führt er altersabhängige Zugangsstufen ein. Kinder unter 13 dürfen keine eigenen Konten eröffnen. Jugendliche zwischen 13 und 15 können nur von Eltern erstellte und überwachte „Mini-Accounts“ nutzen – mit einer Stunde Tageslimit und eingeschränkten Funktionen. Ab 15 sind eigene Konten erlaubt, Plattformen müssen jedoch „sicher by design“ für Nutzer von 15 bis 18 sein.

Das Gesetz erfasst Dienste wie TikTok, Instagram und Facebook sowie Video-Sharing-Plattformen, Online-Spiele und KI-Chatbots. Bildungstools sollen ausgenommen werden. Der Vorschlag folgt ähnlichen Maßnahmen in Australien und dem Druck von Mitgliedstaaten wie Spanien und den Niederlanden. Der Durchsetzungsrahmen des EU Digital Services Act dürfte als Modell dienen.

Das gestufte System im Überblick

  • Unter 13: kein eigenes Konto, keine eigenständige Nutzung.
  • 13 bis 15: elternverwalteter „Mini-Account“ mit einer Stunde Tageslimit und begrenzten Funktionen.
  • 15 bis 18: eigene Konten erlaubt, aber Sicherheitsvorgaben für das Design.

Von der Leyen sagte, Kinder würden „zunehmend mit Inhalten überschwemmt, die sie ständig scrollen lassen sollen“. Endloses Scrollen, künstliche Benachrichtigungen und engagementgetriebene Empfehlungs-„Rabbit Holes“ sollen für jüngere Nutzer blockiert werden. Die vollständigen Details werden am Donnerstag, 17. September 2026, veröffentlicht.

Durchsetzung und Altersverifikation

Offen bleibt die Durchsetzung. Australien hat bereits ein Verbot für unter 16-Jährige, doch Kinder umgehen es oft durch falsche Altersangaben. Fachleute sind uneins, ob die von der Kommission entwickelte Altersverifikation funktioniert; Datenschutzbedenken bleiben. Einige Abgeordnete halten den Plan für zu weich gegenüber Big Tech, da er Änderungen nur für Kinder verlangt. Von der Leyen konterte: „Wir müssen süchtig machende Elemente nicht akzeptieren. Europa hat die Macht. Wir setzen die Regeln, nicht Big Tech.“

Folgen für Big Tech und Eltern

Der EU Kids Act verlagert die Beweislast auf die Plattformen: Sie müssen Alter prüfen und Funktionen für Minderjährige neu gestalten. Das ähnelt dem EU Digital Fairness Act 2026, der süchtig machendes Design für alle Nutzer adressiert. Für Eltern bietet das Mini-Account-System mehr Kontrolle, wirft aber praktische Fragen auf – etwa wie ein Ein-Stunden-Limit über TikTok, Instagram und Spiele hinweg verwaltet wird. Vorschriften zur Sicherheit von Kindern online bleiben ein schnelllebiges Politikfeld in Brüssel.

FAQ: Social-Media-Verbot für Kinder in der EU

Ab welchem Alter dürfen Kinder Social Media nutzen?

Unter 13 ist kein eigenes Konto möglich. 13- bis 15-Jährige nutzen nur elternüberwachte Mini-Accounts. Eigene Konten sind ab 15 erlaubt.

Wie lang ist das Bildschirmzeit-Limit für 13- bis 15-Jährige?

Vorgesehen ist eine Stunde pro Tag für Mini-Accounts; der finale Text kann dies anpassen.

Welche Plattformen sind betroffen?

TikTok, Instagram und Facebook, dazu Video-Plattformen, Online-Spiele und KI-Chatbots. Bildungstools dürften ausgenommen sein.

Wann tritt der EU Kids Act in Kraft?

Die Kommission legt den Vorschlag am 17. September 2026 vor. Danach müssen Europäisches Parlament und alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen – ein Verfahren, das Monate oder Jahre dauern kann.

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