EU verbietet schädliche Chemikalien in Spielzeug mit neuen Regeln

Das EU-Parlament hat neue Spielzeugsicherheitsregeln verabschiedet, die hormonell wirksame Stoffe, PFAS, Bisphenole und allergene Duftstoffe verbieten. Alle Spielzeuge müssen digitale Produktpässe haben und umfassende Sicherheitsbewertungen durchlaufen. 4,5 Jahre Übergangszeit für die Umsetzung.

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Europäisches Parlament verabschiedet bahnbrechende Spielzeugsicherheitsvorschriften

Das Europäische Parlament hat umfassende neue Spielzeugsicherheitsvorschriften verabschiedet, die den Schutz der Gesundheit von Kindern in der Europäischen Union erheblich stärken. Die aktualisierten Vorschriften, die am 25. November 2025 angenommen wurden, erweitern chemische Verbote auf hormonell wirksame Stoffe, PFAS 'ewige Chemikalien', gefährliche Bisphenole und allergene Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren.

Verbesserter chemischer Schutz

Die neue Verordnung stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Kindersicherheit dar, indem sie zuvor zugelassene gefährliche Stoffe behandelt. 'Mit der neuen Spielzeugsicherheitsverordnung sendet Europa ein klares Signal: Sicherheit darf nicht dem Zufall überlassen werden,' sagte Marion Walsmann (EVP, Deutschland), die Berichterstatterin des Parlaments für die Gesetzgebung. 'Dank klarer Leitlinien, moderner Sicherheitsanforderungen und fairer Übergangsregelungen können Unternehmen verantwortungsvoll planen und wachsen – und Kinder können sorglos spielen. Diese Verordnung ist ein Gewinn für alle: Verbraucher, Hersteller und die Zukunft unserer Kinder.'

Die Gesetzgebung erweitert bestehende Verbote für CMR-Stoffe (krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) auf hormonell wirksame Chemikalien, die Hormonsysteme stören, PFAS-Verbindungen, die in der Umwelt verbleiben, und die gefährlichsten Arten von Bisphenolen. Allergene Duftstoffe sind jetzt in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das zum In-den-Mund-Nehmen bestimmt ist, verboten.

Digitale Produktpässe und Sicherheitsbewertungen

Alle in der EU verkauften Spielzeuge müssen jetzt einen deutlich sichtbaren digitalen Produktpass haben, der nachweist, dass sie den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Diese Innovation macht Spielzeug leichter rückverfolgbar und vereinfacht die Marktüberwachung und Zollkontrollen. Verbraucher erhalten über QR-Codes einen besseren Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen.

Hersteller müssen eine umfassende Sicherheitsbewertung aller möglichen Gefahren – chemisch, physikalisch, mechanisch und elektrisch – durchführen, bevor sie Spielzeug auf den Markt bringen. Sie müssen Spielzeug auch auf Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität testen und dabei die spezifische Anfälligkeit von Kindern berücksichtigen. Digitales Spielzeug muss auf potenzielle Risiken für die psychische Gesundheit bewertet werden.

Bewältigung von Online-Marktherausforderungen

Die Verordnung reagiert auf den dramatischen Anstieg des Online-Shoppings und die zunehmende Nutzung digitaler Technologien. Online-Plattformen müssen sicherstellen, dass Verkäufer CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitale Produktpässe deutlich anzeigen. Spielzeug, das nicht den Vorschriften entspricht, wird als 'illegale Inhalte' gemäß der Digitaldienste-Verordnung betrachtet.

Die Notwendigkeit verbesserter Sicherheitsmaßnahmen wird durch Statistiken des EU-Schnellwarnsystems für gefährliche Verbraucherprodukte unterstrichen. Im Jahr 2023 war Spielzeug das am zweithäufigsten gemeldete gefährliche Verbraucherprodukt (15%), nach Kosmetika (36%). Chemische Stoffe stellten das Hauptrisiko in fast der Hälfte aller spielzeugbezogenen Warnmeldungen dar.

Wirtschaftliche Auswirkungen und Übergangszeitraum

Die EU importierte 2023 Spielzeug im Wert von 6,5 Milliarden Euro, wovon etwa 80% aus China stammten. Mitgliedstaaten und Unternehmen erhalten eine Übergangszeit von 4,5 Jahren zur Umsetzung der neuen Maßnahmen, was ausreichend Zeit für die Einhaltung bietet, während gleichzeitig der Schutz von Kindern verbessert wird.

Die neuen Vorschriften treten am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, was einen bedeutenden Schritt nach vorn im Verbraucherschutz und bei den Sicherheitsstandards für Kinder in ganz Europa darstellt.

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