
Das Wiener Berufungsgericht hat den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz vom Vorwurf des Meineids freigesprochen. Ein Gericht hatte den ÖVP-Politiker im vergangenen Jahr zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er in einer Korruptionsermittlung falsche Aussagen gemacht haben soll. Kurz bestritt jegliche Schuld und legte Berufung ein.
Der Fall drehte sich um Aussagen, die Kurz 2020 in einer parlamentarischen Untersuchung zur Ibiza-Affäre gemacht hatte, einem Skandal um Regierungsaufträge an einen russischen Oligarchen im Austausch gegen finanzielle Unterstützung der rechtspopulistischen FPÖ, die damals Koalitionspartner in Kurz' Regierung war.
Kurz zeigte sich erleichtert und kündigte an, bald ausführlich Stellung zu nehmen. Die DPA sprach von einem 'Etappensieg' in Kurz' juristischen Auseinandersetzungen, da er noch immer mit einer Korruptionsermittlung wegen mutmaßlicher Verwendung von Steuergeldern für Wahlforschung und Zeitungsbeilagen zugunsten seiner Partei konfrontiert ist.