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EU schlägt neue Drohnenregeln vor, die Innovation und Sicherheit ausbalancieren

Die EU hat neue Drohnenvorschriften vorgeschlagen, die Operationen nach Risikostufe kategorisieren und Registrierungs-, Schulungs- und Sicherheitsanforderungen enthalten, um Innovation zu ermöglichen und die öffentliche Sicherheit zu schützen.

EU schlägt neue Drohnenregeln vor, die Innovation und Sicherheit ausbalancieren
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EU stellt umfassenden Drohnen-Regulierungsrahmen vor

Die Europäische Union hat einen neuen Regulierungsrahmen für Drohnen eingeführt, der Innovation fördern und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit gewährleisten soll. Die vom Europäischen Luftfahrt-Sicherheitsagentur (EASA) entwickelte Gesetzgebung kategorisiert Drohnenoperationen in drei verschiedene risikobasierte Kategorien mit spezifischen Anforderungen.

Dreistufiger Ansatz

Der Rahmen etabliert 'offene', 'spezifische' und 'zertifizierte' Kategorien basierend auf Risikostufen. Die 'offene' Kategorie deckt Niedrigrisiko-Operationen wie Freizeitflüge und kleine kommerzielle Drohnen unter 25 kg ab. Die 'spezifische' Kategorie behandelt Mittelrisiko-Operationen, die eine Genehmigung erfordern, während 'zertifiziert' für Hochrisiko-Aktivitäten wie Frachttransport oder Flüge über Menschenmengen gilt.

Schlüsselanforderungen

Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, wenn ihr Gerät 250 g überschreitet oder Sensoren trägt. Fernpiloten unterliegen nun Kompetenzanforderungen:

  • C0/C1-Drohnen: Online-Schulung + Prüfung
  • C2-Drohnen: Zusätzliche praktische Ausbildung
  • Operationen nahe Menschen: Mindestabstand von 30 m
Alle Drohnen müssen Remote-ID-Systeme implementieren, die Betreiber- und Standortdaten ausstrahlen.

Innovation und Sicherheit im Gleichgewicht

EASA-Exekutivdirektor Florian Guillermet erklärte: "Diese Regeln bieten Rechtssicherheit und ermöglichen Drohnenlieferdienste sowie urbane Luftmobilität." Der Rahmen erlaubt Drohnenflüge bis 120 m Höhe, verbietet jedoch Operationen in Flughafennähe ohne Genehmigung.

Militärisch-zivile Synergie

Parallel betonte ein aktuelles Briefing des Europäischen Parlaments Bemühungen, Synergien zwischen ziviler und militärischer Drohnenentwicklung durch den Europäischen Verteidigungsfonds zu schaffen. Tödliche autonome Waffen bleiben jedoch explizit unter EU-Politik verboten.

Umsetzungszeitplan

Mitgliedstaaten müssen bis Q4 2025 nationale Aufsichtsbehörden einrichten. EASA entwickelt eine digitale Plattform für Registrierung und Zertifizierung, wobei die vollständige Umsetzung bis Mitte 2026 erwartet wird.

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