Section 301: USA erhebt Zwangsarbeitszölle gegen EU

US droht EU: USTR schlägt Section-301-Zölle von 10–12,5 % auf 60 Länder vor. Zwangsarbeits-Regeln bedrohen den Handel und die transatlantischen Beziehungen.

Section 301: USA erhebt Zwangsarbeitszölle gegen EU
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Ausgabe: DE

Am 2. Juni 2026 schlug der Handelsbeauftragte der USA (USTR) umfassende Section-301-Zölle gegen 60 Volkswirtschaften vor, darunter die Europäische Union, mit der Begründung, dass diese Verbote von Waren aus Zwangsarbeit nicht erlassen oder durchsetzen. Die vorgeschlagenen Zusatzzölle – 10 % auf die meisten EU-Waren und 12,5 % auf andere – sind der aggressivste US-Handelsakt gegen den Block seit Jahrzehnten. Diese Eskalation droht den fragilen EU-US-Handelswaffenstillstand aus der Mitte 2025 zu zerreißen und könnte eine neue Phase der strategischen Abkopplung zwischen den beiden größten Wirtschaftsblöcken der Welt auslösen.

Was sind Section-301-Zölle?

Abschnitt 301 des US Trade Act von 1974 ermächtigt den Präsidenten, Zölle auf Länder zu verhängen, deren Praktiken als ungerechtfertigt oder diskriminierend gelten und den US-Handel belasten. Historisch nutzte Washington das Instrument gegen Länder wie die China-Section-301-Zölle im Jahr 2018, doch die Maßnahme vom Juni 2026 ist in ihrem Umfang beispiellos. Laut der USTR-Pressemitteilung ergaben am 12. März 2026 eingeleitete Untersuchungen, dass alle 60 untersuchten Volkswirtschaften keine Einfuhrverbote für Zwangsarbeit verhängt oder wirksam durchgesetzt hatten.

Warum Washington die EU ins Visier nahm

Der USTR teilte die 60 Länder in zwei Gruppen: 54 Länder ohne wirksame Einfuhrverbote – darunter China, Indien, Vietnam, Russland und Großbritannien – und sechs, die bestehende Verbote nicht durchsetzten: Kanada, Ecuador, die EU, Indonesien, Mexiko und Pakistan. Die EU wurde besonders hervorgehoben, weil ihre Verordnung (EU) 2024/3015 zur Zwangsarbeit zwar seit Dezember 2024 in Kraft ist, aber erst ab Dezember 2027 angewendet wird. Wie die Anwaltskanzlei Bird & Bird anmerkte: „Die EU wurde bestraft, weil die Verordnung (EU) 2024/3015 erst ab Dezember 2027 gilt.“ Diese Verzögerung machte Brüssel angreifbar gegenüber der Feststellung des USTR, dass die bestehende EU-Zwangsarbeitsverordnung nicht wirksam durchgesetzt wird.

Die vorgeschlagene Zollstruktur

Der USTR schlägt einen zusätzlichen Wertzoll von 10 % auf Länder mit teilweisen Regelungen oder gegenseitigen Handelszusagen vor – einschließlich EU, Kanada, Mexiko und Großbritannien – und 12,5 % auf alle anderen. Ein Mechanismus für Textilien würde begrenzte Bekleidungsimporte zu reduzierten Sätzen erlauben, während Zivilflugzeuge, Pharmazeutika, Halbleiter und bestimmte humanitäre Spenden ausgenommen wären. Laut der Analyse von KPMG müssen sich Importeure auf erhebliche Zollbelastungen und Prüfungen der Lieferkette einstellen.

Wirtschaftliche und strategische Auswirkungen

Die Zölle drohen globale Lieferketten zu erschüttern, die auf EU-Zwischenprodukte angewiesen sind, von Autoteilen bis zu Pharmazeutika. Ökonomen warnen, dass ein Zoll von 10 % auf EU-Exporte den transatlantischen Handel um jährlich zig Milliarden Euro reduzieren und die Inflation auf beiden Seiten des Atlantiks anheizen könnte. Zudem riskiert der Schritt, den NATO-transatlantischen Zusammenhalt zu belasten. Die handelsbasierte Ordnung, bereits durch WTO-Streitigkeiten geschwächt, steht vor einer weiteren unilateralen Herausforderung.

Expertenmeinungen und Reaktionen

Europäische Handelsverbände reagierten scharf. Das Handelszentrum Mittel- und Osteuropa (CEETC) riet: „Europäische KMU müssen ihre Lieferketten kartieren, Maßnahmen zur Einhaltung der Zwangsarbeitsregeln umsetzen und Transparenz als Wettbewerbsvorteil behandeln.“ Brüssel will die Zölle voraussichtlich vor der WTO anfechten und könnte die Anwendung seiner eigenen Zwangsarbeitsverordnung beschleunigen. Ein hochrangiger EU-Handelsbeamter sagte anonym, der Block sei von der Breite der US-Maßnahme überrascht worden.

Wie geht es weiter?

Öffentliche Stellungnahmen zum USTR-Vorschlag waren bis zum 6. Juli 2026 möglich, Anhörungen fanden am 7. Juli statt. Am 23. Juli unterzeichnete der Präsident ein Memorandum zur Umsetzung; die Zölle traten am 24. Juli 2026 in Kraft. Zollkontingente für Textilien müssen bis zum 1. September 2026 festgelegt werden. Unternehmen sollten die Section-301-Kommentierungsfrist für endgültige Ausnahmen beobachten und Unterlagen zur Einhaltung vorbereiten. Falls Verhandlungen scheitern, könnte die EU mit Gegenmaßnahmen reagieren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Section 301?

Abschnitt 301 des Trade Act von 1974 erlaubt den USA, Zölle gegen Länder mit unfairen Handelspraktiken zu verhängen.

Welche Länder sind betroffen?

Die Maßnahme betrifft 60 Volkswirtschaften, darunter China, Indien, Vietnam, Russland, Großbritannien, Kanada, Mexiko und die EU.

Wie hoch sind die Zölle auf EU-Waren?

Die meisten EU-Waren sind mit 10 % Zoll belegt, andere mit 12,5 %, je nach Produkt und bestehenden Verpflichtungen.

Wann treten die Zölle in Kraft?

Die Zölle traten am 24. Juli 2026 in Kraft, nach einem Präsidentenmemorandum vom 23. Juli 2026.

Wie könnte die EU reagieren?

Die EU dürfte die Zölle vor der WTO anfechten und die Durchsetzung ihrer eigenen Zwangsarbeitsverordnung beschleunigen, möglicherweise mit Vergeltungszöllen.

Fazit: Eine neue Phase der Abkopplung

Die Section-301-Maßnahme vom Juni 2026 gegen die EU ist nicht nur ein Handelsstreit, sondern ein Signal, dass Washington Zwangsarbeit als Hebel im strategischen Wettbewerb nutzen wird. Da beide Blöcke nun Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse einsetzen, tritt die transatlantische Wirtschaftsbeziehung in eine Phase des gelenkten Konflikts. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Diplomatie den Waffenstillstand wiederherstellen kann oder ob die größten Handelspartner der Welt auf eine langwierige Abkopplung zusteuern.

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