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Verbraucherverband reicht Massenklage gegen Booking.com ein

Verbraucherschützer reichten Milliardensammelklage gegen Booking.com wegen irreführender Praktiken ein. Seit 2013 gebuchte Kunden können Entschädigung erhalten.

Verbraucherverband reicht Massenklage gegen Booking.com ein
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Kollektivklage Gegen Booking.com

Der niederländische Verbraucherverband (Consumentenbond) hat eine Sammelklage gegen Booking.com eingereicht. Der Reiseplattform wird systematische Verbrauchertäuschung durch irreführende Preisangaben vorgeworfen, darunter Scheinrabatte, versteckte Gebühren und künstlich erzeugte Knappheitsanzeigen.

Täuschungsmuster

Untersuchungen belegen, dass Booking.com falsche "Rabatte" anzeigte. Bei einem New Yorker Hotel wurde ein Preis von 211€ ausgewiesen, ohne 75€ obligatorische Gebühren. Tests enthüllten auch falsche Knappheitsmeldungen - an einem beliebigen Dienstag waren 84% der Unterkünfte in Nunspeet fälschlich als ausgebucht markiert.

Wettbewerbswidriges Verhalten

Als Marktführer soll Booking.com seine Position missbraucht haben, indem es Hotels durch illegale Preisabsprachen verbot, bessere Tarife auf eigenen Websites anzubieten. Diese Praxis trieb Preise künstlich in die Höhe.

Rechtliche Vorgeschichte

Der Europäische Gerichtshof verurteilte Booking.com bereits 2024 wegen wettbewerbsbeschränkender Praktiken. Spanische Behörden verhängten ein Bußgeld von 413 Millionen Euro für ähnliche Verstöße.

Entschädigungsregelung

Kunden, die seit dem 1. Januar 2013 über Booking.com gebucht haben, können eine Entschädigung von 20€ bis 500€ beanspruchen. Bemerkenswert: Auch Kunden von Wettbewerbern wie Expedia sind berechtigt, da Booking.coms Praktiken die Marktpreise verzerrten. Die Stiftung CCC erhält bis zu 25% eventueller Vergleichszahlungen.

Weiteres Vorgehen

Zunächst werden Verhandlungen mit Booking.com über Entschädigungen und Plattformreformen geführt. Bei Scheitern folgt ein Gerichtsverfahren. Booking.com wies alle Vorwürfe zurück.

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