Hamburger Messerangreiferin auf unbestimmte Zeit in Psychiatrie

Ein deutsches Gericht ordnet die unbestimmte psychiatrische Unterbringung einer Frau an, die 15 Menschen in Hamburg niedergestochen hat, aufgrund von paranoider Schizophrenie und Schuldunfähigkeit.

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Gericht ordnet unbestimmte psychiatrische Unterbringung der Hamburger Messerangreiferin an

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass eine 40-jährige Frau, die im vergangenen Jahr 15 Menschen am Hamburger Hauptbahnhof niedergestochen hat, auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass die Frau, die aufgrund deutscher Datenschutzbestimmungen nur als Lydia S. bekannt ist, wegen ihrer schweren psychischen Erkrankung nicht strafrechtlich für den Angriff vom 23. Mai 2025 verantwortlich gemacht werden kann.

Details zum Angriff und Gerichtsurteil

Der Angriff ereignete sich während des belebten Pfingstwochenendes auf Bahnsteig 13/14 des Hamburger Hauptbahnhofs, dem zweitgrößten Bahnhof Europas. Gerichtsunterlagen zufolge verwendete die Frau ein gestohlenes Gemüsemesser, um während der Freitagabend-Rushhour wahllos Passagiere niederzustechen. Der Angriff dauerte nur 24 Sekunden, hinterließ jedoch 15 Menschen mit schweren Verletzungen, darunter vier, die kritisch verletzt wurden. Eine Frau musste sich Notoperationen unterziehen und wurde in ein künstliches Koma versetzt.

Der mit dem Fall befasste Richter erklärte: 'Wir haben kaum Möglichkeiten, psychisch kranke Menschen einzusperren und ihnen zu helfen, bis sie eine so schwere Tat begehen.' Das Gericht stellte fest, dass die Frau an paranoider Schizophrenie leidet, einer Erkrankung, die akustische Halluzinationen und ein verzerrtes Realitätsbild verursacht. Medizinische Beweise zeigten, dass sie zum Zeitpunkt des Angriffs glaubte, die Passagiere wollten sie töten.

Vorgeschichte psychischer Probleme

Die Frau war nur einen Tag vor dem Angriff aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden und war seit Oktober 2024 obdachlos. Gerichtsunterlagen zeigen, dass sie in den Jahren vor dem Messerangriff 32 Mal in psychiatrischen Einrichtungen aufgenommen worden war. Sie hatte auch frühere gewalttätige Vorfälle, darunter einen Angriff auf ihren Vater mit einer Schere und eine Festnahme im Februar 2024, weil sie eine Axt im Zug bei sich trug.

Zwei Zeugen, der 21-jährige Abu Bakr Siddik Agaev und der 19-jährige Muhammad al-Muhammad, überwältigten die Angreiferin, indem sie sie zu Fall brachten und festhielten, bis die Polizei eintraf. Ihr schnelles Eingreifen hat wahrscheinlich weitere Opfer verhindert.

Breitere Implikationen für das deutsche psychiatrische System

Der Fall hat erneut eine Debatte über das deutsche psychiatrische Versorgungssystem und seine Fähigkeit, solche Tragödien zu verhindern, ausgelöst. Der Angriff am Hamburger Bahnhof war einer von mehreren gewalttätigen Vorfällen mit psychisch kranken Personen in Deutschland in den letzten Jahren.

Deutschland verfügt über umfassende psychiatrische Gesetze, doch Kritiker behaupten, dass das System oft versagt, angemessene Versorgung zu bieten, bevor Einzelpersonen einen Krisenpunkt erreichen. Die deutsche psychiatrische Gesetzgebung erlaubt unter bestimmten Umständen eine Zwangsbehandlung, doch die Umsetzung variiert von Region zu Region.

Nach dem Angriff haben die Hamburger Behörden strengere Sicherheitsmaßnahmen am Bahnhof umgesetzt, darunter mehr Polizeistreifen und eine verstärkte Durchsetzung von Waffenverboten. Der Bahnhof hatte bereits mehr als 200 Kameras installiert und 'Quattro-Streifen' eingeführt – Teams von vier Beamten verschiedener Sicherheitsdienste – als Reaktion auf frühere Gewaltprobleme.

Die Frau akzeptierte das Gerichtsurteil, ohne Berufung einzulegen, und wird vorerst in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung bleiben. Alle Opfer haben sich inzwischen von ihren Verletzungen erholt und sind nicht mehr in Lebensgefahr.

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