Die EU debattiert über KI-Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer, wobei Innovation und Arbeitsrechte in Einklang gebracht werden. Der KI-Akt führt ein risikobasiertes Rahmenwerk ein, das sich auf Hochrisikoanwendungen wie KI am Arbeitsplatz konzentriert. Der Arbeitnehmerschutz umfasst Fairness in Beschäftigungsentscheidungen und Beschwerdemechanismen. Die Gesetzgebung unterstützt auch Startups und sichert ethische Standards.
      Europa debattiert über KI-Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer
Die Europäische Union ist führend bei der Regulierung künstlicher Intelligenz (KI), um ein Gleichgewicht zwischen technologischer Innovation und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten. Der vorgeschlagene KI-Akt, der bis 2026 vollständig in Kraft treten soll, zielt darauf ab, die Risiken von KI-Systemen zu adressieren und gleichzeitig einen vertrauenswürdigen und menschenzentrierten Ansatz für die KI-Entwicklung zu fördern.
Der KI-Akt: Ein risikobasiertes Rahmenwerk
Der KI-Akt führt ein risikobasiertes Klassifizierungssystem für KI-Anwendungen ein, das sie in vier Kategorien unterteilt: inakzeptables Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales oder kein Risiko. Hochriskante KI-Systeme, wie solche, die bei Einstellungs- oder Personalmanagemententscheidungen eingesetzt werden, müssen strenge Auflagen erfüllen, darunter Transparenz, Rechenschaftspflicht und menschliche Aufsicht.
Arbeitnehmerschutz unter dem KI-Akt
Ein zentraler Fokus des KI-Akts ist der Schutz der Arbeitnehmer vor potenziellen Schäden durch KI. Beispielsweise müssen KI-Systeme, die in Beschäftigungsentscheidungen eingesetzt werden, Fairness gewährleisten und diskriminierende Ergebnisse vermeiden. Arbeitnehmer erhalten auch das Recht, Beschwerden über KI-Systeme bei den zuständigen nationalen Behörden einzureichen.
Innovation fördern und Rechte schützen
Die EU strebt einen Ausgleich zwischen der Förderung von KI-Innovation und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte an. Die Gesetzgebung enthält Bestimmungen zur Unterstützung von Startups und KMUs, wie die Bereitstellung von Testumgebungen für KI-Systeme. Dies stellt sicher, dass kleinere Akteure auf dem KI-Markt wettbewerbsfähig bleiben, während sie ethische Standards einhalten.
Umsetzungszeitplan
Der KI-Akt wird in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt, wobei Verbote für KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko bereits seit Februar 2025 in Kraft sind. Hochriskante Systeme haben bis 2027 Zeit, sich an die neuen Vorschriften anzupassen.
Für weitere Details besuchen Sie die Seite der Europäischen Kommission zum KI-Akt.
      
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