EU-Kartelluntersuchung gegen Red Bull wegen unfairem Wettbewerb

Die EU leitet eine Kartelluntersuchung gegen Red Bull ein, weil der Konzern verdächtigt wird, Einzelhändler dazu zu bewegen, konkurrierende Energydrinks nicht zu verkaufen, insbesondere Produkte über 250 ml in niederländischen Supermärkten und Tankstellen.

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Europäische Kommission leitet Kartelluntersuchung gegen Energydrink-Hersteller ein

Die Europäische Kommission hat eine formelle Untersuchung gegen Red Bull GmbH eingeleitet, um zu prüfen, ob der Energydrink-Hersteller unlautere Wettbewerbspraktiken verfolgt hat, die gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen. Die Untersuchung konzentriert sich speziell auf Red Bulls angebliche Strategie, den Wettbewerb durch rivalisierende Energydrink-Produkte einzuschränken, insbesondere solche, die in Verpackungen größer als 250 ml verkauft werden.

Fokus auf niederländische Marktpraktiken

Laut der Ankündigung der Kommission konzentriert sich die Untersuchung auf Praktiken in den Niederlanden, wo Red Bull angeblich Vorteile an Einzelhändler geboten haben soll, um den Verkauf konkurrierender Energydrinks einzustellen. 'Red Bull scheint hier eine dominante Position auf dem Großhandelsmarkt für Marken-Energydrinks zu haben,' erklärte die Europäische Kommission in ihrer offiziellen Stellungnahme. Das Unternehmen wird verdächtigt, seine Position als Kategoriemanager zu missbrauchen, um konkurrierende Produkte in Supermärkten und Tankstellen zu benachteiligen oder aus dem Sortiment zu entfernen.

Gezielte Maßnahmen gegen spezifische Konkurrenten

Die Untersuchung der Kommission konzentriert sich auf Berichte, dass Red Bull gezielt gegen bestimmte Wettbewerber vorgegangen ist, die größere Energydrink-Dosen anbieten. Branchenanalysten weisen darauf hin, dass diese Strategie darauf abzielt, die Marktdurchdringung von Konkurrenzprodukten zu verhindern, die möglicherweise besseren Wert für Verbraucher bieten.

Hintergrund und frühere Maßnahmen

Diese Untersuchung folgt auf unangekündigte Durchsuchungen, die die Kommission 2023 im Hauptsitz von Red Bull in Österreich durchführte. Das Gericht wies kürzlich die rechtliche Anfechtung von Red Bull gegen diese Durchsuchungen ab und urteilte, dass sie weder willkürlich noch unverhältnismäßig waren. Der aktuelle Fall ist als AT.40819 unter den Wettbewerbsdurchsetzungsverfahren der Kommission registriert.

Marktkontext und Verbraucherauswirkungen

Red Bull behält eine dominante Position im globalen Energydrink-Markt, wobei das Unternehmen 2024 weltweit 12,67 Milliarden Dosen verkaufte und fast 20.000 Menschen beschäftigte. Die Untersuchung der Kommission zielt darauf ab, festzustellen, ob Red Bulls angebliche Praktiken zu künstlich hohen Preisen und eingeschränkter Auswahl für Verbraucher im Energydrink-Markt geführt haben. Wenn Red Bull für schuldig befunden wird, Wettbewerbsregeln verletzt zu haben, könnte das Unternehmen mit erheblichen Geldstrafen konfrontiert werden und verpflichtet werden, seine Geschäftspraktiken zu ändern.

Ein Sprecher von Red Bull wollte sich nicht zu der laufenden Untersuchung äußern und erklärte, dass es die Politik des Unternehmens sei, nicht über aktuelle Rechtsverfahren zu sprechen. Die Untersuchung stellt die jüngste in einer Reihe von EU-Kartellaktionen dar, die sich gegen große Hersteller von Konsumgütern richten, die des unlauteren Wettbewerbs verdächtigt werden.

Quellen: Europäische Kommission Pressemitteilung, Politico EU Bericht

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