
Große Rechtsstreit Droht für Niederländische Hotels
Fast 1.100 niederländische Hotels haben sich einer massiven europäischen Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen und fordern Entschädigung für mutmaßliche wettbewerbswidrige Praktiken. Die Hotels behaupten, sie seien unfair daran gehindert worden, auf ihren eigenen Websites niedrigere Preise anzubieten als die auf der Booking.com-Plattform verfügbaren Preise.
Europäische Bewegung Gewinnt an Schwung
Die Sammelklage, organisiert von Royal Hospitality Netherlands (KHN) und dem europäischen Hotelverband Hotrec, hat über 15.000 Hotels in ganz Europa angezogen. Die Frist für den Beitritt zur Klage läuft heute ab, was einen bedeutenden Moment im anhaltenden Streit zwischen Unterkunftsanbietern und der dominierenden Online-Reiseplattform markiert.
Rechtliche Grundlage: EU-Gerichtsurteil
Die Sammelklage folgt einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor fast einem Jahr, in dem festgestellt wurde, dass Booking.com keine Preisbeschränkungen für Hotels auferlegen darf. Das Gericht stellte fest, dass solche Praktiken gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen, da sie Hotels daran hindern, Verbrauchern direkt bessere Angebote zu unterbreiten.
Hoteliers Äußern Frustration
Frans Hazen, Eigentümer des Grand Hotel De Draak in Bergen op Zoom, äußerte die von vielen teilnehmenden Hotels geteilte Stimmung: "Booking hat der Hotellerie international viele Dienstleistungen erwiesen, das kann man nicht leugnen. Je größer und mächtiger sie jedoch wurden, desto mehr verloren sie den Kontakt zu den Hotels. Und sie wurden arrogant, bevormundend, stellten Regeln auf, die eher ihrem Geschäftsschutz dienten als einem gegenseitigen, reziproken Ertragsmodell."
Verteidigung von Booking.com
Booking.com behauptet, dass seine Preispolitik gerechtfertigt war. Ein Sprecher erklärte: "Hotels dürfen unsere Plattform kostenlos nutzen, um Gäste zu erreichen. Es war jedoch nicht beabsichtigt, das Zimmer dann auf Ihrer eigenen Website günstiger anzubieten. Andernfalls haben wir kein lebensfähiges Ertragsmodell." Das Unternehmen hat angekündigt, jede Klage energisch anzufechten und keine Pläne für eine Einigung zu haben.
Mögliche Entschädigungsansprüche
Laut KHN und Hotrec könnten Hotelbesitzer möglicherweise 30 % oder mehr der an Booking.com gezahlten Provisionen für den Zeitraum zurückfordern, in dem Preisparitätsklauseln durchgesetzt wurden. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Hotels die spezifischen Vereinbarungen nachweisen müssen, um eine Chance auf Entschädigung zu haben.
Branchenauswirkungen und Zukünftige Implikationen
Dieser Fall stellt eine bedeutende Herausforderung für die Geschäftsmodelle großer Online-Reiseplattformen dar. Obwohl Booking.com die umstrittenen Preisparitätsanforderungen inzwischen entfernt hat, könnte das Ergebnis dieser Sammelklage wichtige Präzedenzfälle für Plattform-Hotel-Beziehungen in der digitalen Wirtschaft setzen.