Khalid Sheikh Mohammed, der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001, wird sich laut einem diese Woche veröffentlichten Urteil eines US-Militärrichters am 5. Juni 2028 vor einem Militärgericht verantworten müssen. Der Prozessbeginn liegt mehr als 25 Jahre nach seiner Festnahme in Pakistan und fast 27 Jahre nachdem entführte Flugzeuge in New York, Washington D.C. und Pennsylvania 2.976 Menschen töteten. Oberstleutnant Michael A. Schrama legte den Termin Juni 2028 fest, nachdem er den Antrag der Staatsanwaltschaft auf einen Start im Januar 2027 abgelehnt hatte, da noch offene Rechtsstreitigkeiten geklärt werden müssten.
Wer ist Khalid Sheikh Mohammed?
Khalid Sheikh Mohammed, oft KSM abgekürzt, ist ein in Kuwait geborener pakistanischer Militant und ehemaliger Propagandachef von al-Qaida. Der 9/11-Kommissionsbericht bezeichnete ihn als „Hauptarchitekten der Anschläge vom 11. September“. Geboren am 14. April 1965, studierte er Maschinenbau an der North Carolina Agricultural and Technical State University, bevor er sich den Mudschaheddin in Afghanistan anschloss. Er wurde am 1. März 2003 in Rawalpindi, Pakistan, gefasst und nach Jahren in geheimen CIA-Gefängnissen im September 2006 nach Guantanamo Bay überstellt. Mohammed wird außerdem vorgeworfen, an dem Bombenanschlag auf das World Trade Center 1993, den Bali-Bombenanschlägen 2002 und der Ermordung des Journalisten Daniel Pearl beteiligt gewesen zu sein.
Warum wurde der Prozess auf Juni 2028 angesetzt?
Die Entscheidung des Richters und Antrag der Staatsanwaltschaft
Die Militärstaatsanwälte hatten auf einen Prozessbeginn im Januar 2027 gedrängt, doch Oberstleutnant Schrama entschied, dass mehr Zeit für die Klärung von Verfahrensfragen nötig ist. Zu den wichtigsten Streitpunkten gehört, welche Beweise zugelassen werden können – insbesondere Aussagen, die durch Verhörtechniken erlangt wurden, die Kritiker als Folter in CIA-Geheimgefängnissen bezeichnen. Der Richter betonte, dass diese Beweisfragen vor einem fairen Verfahren geklärt sein müssen.
Die Kontroverse um den Deal
Im Juli 2024 hatten Mohammed und zwei Mitangeklagte sich bereit erklärt, sich schuldig zu bekennen, im Austausch gegen lebenslange Haft statt Todesstrafe. Zwei Tage später widerrief der damalige Verteidigungsminister Lloyd Austin die Vereinbarung. Im Juli 2025 hob ein US-Bundesberufungsgericht den Deal auf, sodass die Todesstrafe weiterhin droht. „Khalid Sheikh Mohammed war der Hauptarchitekt der Anschläge vom 11. September“, heißt es in dem 9/11-Kommissionsbericht. Angehörige der fast 3.000 Opfer kritisierten jeglichen Deal scharf, der Mohammed vor der Hinrichtung bewahren würde.
Wie geht es mit dem 9/11-Prozess weiter?
Mohammed wird zusammen mit Walid bin Attash, Ali Abdul Aziz Ali und Mustafa al-Hawsawi vor Gericht stehen – allesamt unter den letzten Häftlingen im Gefangenenlager Guantanamo Bay. Der Prozessbeginn hängt von der Erfüllung der Voraussetzungen ab und könnte weitere Verzögerungen erleben, wie bereits bei einem früheren, für 2021 geplanten Termin geschehen. Am 11. September 2001 starben fast 3.000 Menschen, als entführte Flugzeuge das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington D.C. trafen; eine vierte Maschine stürzte in Pennsylvania ab, nachdem Passagiere sich widersetzt hatten. Die Anschläge lösten jahrzehntelange US-Militäreinsätze in Afghanistan und im Nahen Osten aus, und Guantanamo Bay wurde zum Symbol umstrittener Haftpraktiken; Menschenrechtsorganisationen dokumentierten Verstöße.
FAQ: 9/11-Prozess gegen den Mastermind
Wann ist der Prozess gegen Khalid Sheikh Mohammed?
Der Militärprozess soll am 5. Juni 2028 in Guantanamo Bay, Kuba, beginnen.
Warum wurde der Prozess bis 2028 verschoben?
Der Richter entschied, dass mehr Zeit nötig ist, um Streitigkeiten über Beweise – einschließlich Aussagen nach mutmaßlicher Folter in CIA-Geheimgefängnissen – zu klären.
Wer sind die Mitangeklagten?
Walid bin Attash, Ali Abdul Aziz Ali und Mustafa al-Hawsawi werden zusammen mit Mohammed angeklagt.
Kann Mohammed die Todesstrafe drohen?
Ja. Ein Deal, der die Todesstrafe ausgeschlossen hätte, wurde widerrufen und später von einem Bundesberufungsgericht annulliert.
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