
Fehlurteil nach Jahrzehnten aufgehoben
Ein japanisches Gericht hat den 60-jährigen Shoji Maekawa fast 40 Jahre nach seiner Mordverurteilung von 1986 freigesprochen. Das Opfer, ein 15-jähriger Schüler, wurde am 19. März 1986 in Fukui erstochen. Maekawa, 1987 festgenommen, beteuerte während seiner siebenjährigen unrechtmäßigen Haft stets seine Unschuld.
Fehlerhafte Beweise und erzwungene Aussagen
Der Wiederaufnahmeprozess enthüllte unzuverlässige Beweise, die auf unter Polizeidruck erlangten Zeugenaussagen beruhten. Sechs Zeugen behaupteten ursprünglich, Maekawa in Tatortnähe gesehen zu haben, doch Ermittler hielten 30 Jahre lang einen Bericht von 1989 und 287 entlastende Dokumente zurück. Kritische Widersprüche traten zutage, darunter ein Zeugenbericht, der auf ein TV-Programm verwies, das an diesem Abend nicht ausgestrahlt wurde.
Japans 'Geiseljustiz'-System
Der Fall veranschaulicht Japans umstrittenes Verhörsystem, das Human Rights Watch als 'Geiseljustiz' bezeichnet. Verdächtige können bis zu drei Wochen ohne Anklage festgehalten werden, ohne Rechtsbeistand und nicht aufgezeichneten Marathonverhören ausgesetzt. Der HRW-Bericht 2023 betonte, wie dies erzwungene Geständnisse produziert, was zu Japans 99%iger Verurteilungsrate beiträgt.
Langer Weg zum Freispruch
Maekawa hatte 1990 kurzzeitig Freispruch erwirkt, aber Staatsanwälte legten Berufung ein und erwirkten 1997 eine siebenjährige Haftstrafe. Sein Rechtsteam kämpfte zwanzig Jahre für die Wiederaufnahme. Nach dem Urteil erklärte Maekawa: 'Ich verlor mein halbes Leben, bin aber dankbar, dass dieser Tag kam.' Er trug einen Hut von Iwao Hakamada, einem anderen Entlasteten, der 47 Jahre in der Todeszelle verbracht hatte.
Forderungen nach Justizreformen
Das Urteil verstärkt Rufe nach Systemänderungen. Der japanische Gesetzgebungsrat begann im April 2025 mit der Überarbeitung von Strafverfahren. Vorgeschlagene Reformen umfassen verpflichtende Verhöraufzeichnungen, besseren Rechtszugang und Offenlegungsgesetze für entlastende Beweise. Maekawas Anwälte forderten Staatsanwälte auf, keine Berufung einzulegen, da weitere Verzögerungen 'unmenschlich' seien.