
EU stellt umfassenden Drohnen-Regulierungsrahmen vor
Die Europäische Union hat einen neuen Regulierungsrahmen für Drohnen eingeführt, der Innovation fördern und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit gewährleisten soll. Die vom Europäischen Luftfahrt-Sicherheitsagentur (EASA) entwickelte Gesetzgebung kategorisiert Drohnenoperationen in drei verschiedene risikobasierte Kategorien mit spezifischen Anforderungen.
Dreistufiger Ansatz
Der Rahmen etabliert 'offene', 'spezifische' und 'zertifizierte' Kategorien basierend auf Risikostufen. Die 'offene' Kategorie deckt Niedrigrisiko-Operationen wie Freizeitflüge und kleine kommerzielle Drohnen unter 25 kg ab. Die 'spezifische' Kategorie behandelt Mittelrisiko-Operationen, die eine Genehmigung erfordern, während 'zertifiziert' für Hochrisiko-Aktivitäten wie Frachttransport oder Flüge über Menschenmengen gilt.
Schlüsselanforderungen
Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, wenn ihr Gerät 250 g überschreitet oder Sensoren trägt. Fernpiloten unterliegen nun Kompetenzanforderungen:
- C0/C1-Drohnen: Online-Schulung + Prüfung
- C2-Drohnen: Zusätzliche praktische Ausbildung
- Operationen nahe Menschen: Mindestabstand von 30 m
Innovation und Sicherheit im Gleichgewicht
EASA-Exekutivdirektor Florian Guillermet erklärte: "Diese Regeln bieten Rechtssicherheit und ermöglichen Drohnenlieferdienste sowie urbane Luftmobilität." Der Rahmen erlaubt Drohnenflüge bis 120 m Höhe, verbietet jedoch Operationen in Flughafennähe ohne Genehmigung.
Militärisch-zivile Synergie
Parallel betonte ein aktuelles Briefing des Europäischen Parlaments Bemühungen, Synergien zwischen ziviler und militärischer Drohnenentwicklung durch den Europäischen Verteidigungsfonds zu schaffen. Tödliche autonome Waffen bleiben jedoch explizit unter EU-Politik verboten.
Umsetzungszeitplan
Mitgliedstaaten müssen bis Q4 2025 nationale Aufsichtsbehörden einrichten. EASA entwickelt eine digitale Plattform für Registrierung und Zertifizierung, wobei die vollständige Umsetzung bis Mitte 2026 erwartet wird.