
Neuer Regulierungsrahmen für KI-Modelle
Die Europäische Kommission hat Richtlinien veröffentlicht, die die Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle unter der EU-KI-Verordnung klären. Diese Regelungen treten am 2. August 2025 in Kraft und legen klare Compliance-Anforderungen für Entwickler und Unternehmen fest, die mit fortschrittlichen KI-Systemen arbeiten.
Schlüsseldefinitionen und Schwellenwerte
Die Richtlinien führen technische Kriterien ein, die definieren, wann ein KI-Modell als "allgemein" eingestuft wird. Modelle, die Text/Bilder mit über 10²² FLOPs generieren, fallen automatisch in diese Kategorie. Der Rahmen unterscheidet zwischen geringfügigen Änderungen und signifikanten Modifikationen, die neue Anbieterpflichten auslösen.
Praktischer Implementierungsansatz
Die Richtlinien verfolgen einen pragmatischen Ansatz:
- Nur Entwickler mit wesentlichen Modifikationen unterliegen vollständigen Compliance-Anforderungen
- Open-Source-Modelle erhalten spezifische Ausnahmen zur Innovationsförderung
- Downstream-Modifikatoren werden nur dann Anbieter, wenn Änderungen ⅓ der ursprünglichen Trainingsrechenleistung überschreiten
Management Systemischer Risiken
Modelle mit über 10²⁵ FLOPs gelten als systemisch riskant. Deren Anbieter müssen strenge Evaluierungen durchführen, Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und Vorfälle der neuen EU-KI-Behörde melden.
Compliance-Zeitplan
Die Pflichten werden stufenweise eingeführt:
- August 2025: Erste Pflichten mit freiwilliger Compliance
- August 2026: Durchsetzungsbefugnisse inklusive Sanktionen aktiviert
- August 2027: Vollständige Compliance für alle Anbieter erforderlich
Die Kommission empfiehlt frühzeitige Zusammenarbeit mit der KI-Behörde zur Bewältigung von Übergangsanforderungen. Diese Richtlinien ergänzen den freiwilligen Verhaltenskodex für Allgemeine KI.