
Deutsches Gericht ordnet Entschädigung für Metas DSGVO-Verstöße an
Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass Meta Platforms Ireland einem Facebook-Nutzer 5.000 Euro Entschädigung für Datenschutzverletzungen durch seine Business Tools zahlen muss. Dieses wegweisende Urteil vom 4. Juli 2025 stellt eine bedeutende Durchsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen die Tracking-Praktiken des Tech-Giganten dar.
Rechtswidrige Datenverarbeitung durch Business Tools
Metas Business Tools, einschließlich Tracking-Pixel und Conversion-APIs, sind in Websites und Apps Dritter eingebettet. Das Gericht stellte fest, dass diese Tools Nutzerdaten unabhängig von einer Anmeldung bei Facebook- oder Instagram-Konten erfassen. Diese Daten werden systematisch in Drittländer, insbesondere die USA, übertragen, wo Meta umfangreiche Profilerstellung und Analysen für personalisierte Werbung durchführt.
Rechtsgrundlage und DSGVO-Verstöße
Das Urteil beruft sich ausdrücklich auf Artikel 82 der DSGVO, der einen Schadensersatz für immaterielle Schäden bei Datenschutzverletzungen vorsieht. Das Gericht betonte, dass Metas Datenverarbeitung besonders umfassend ist und eine nahezu vollständige Überwachung des Online-Verhaltens ermöglicht. Dies erzeugt nach früherer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Gefühl, "dass ihr gesamtes Privatleben kontinuierlich überwacht wird".
Bewertung personenbezogener Daten
Zur Begründung der Entschädigungshöhe von 5.000 Euro verwies das Gericht auf Metas Geschäftsmodell, bei dem Werbung 2021 115 Milliarden Dollar des Gesamtumsatzes von 118 Milliarden Dollar generierte. Das Urteil stellt fest, dass ein einzelnes Nutzerprofil mit umfassenden personenbezogenen Daten auf Datenmärkten enormen Wert besitzt. Diese Einschätzung entspricht Studien, die die wachsende gesellschaftliche Anerkennung des wirtschaftlichen Werts personenbezogener Daten bestätigen.
Implikationen für künftige Rechtsstreitigkeiten
Das Leipziger Gericht räumte ein, dass dieser Entscheidung zahlreiche ähnliche Klagen von Facebook-Nutzern folgen könnten. Es betonte jedoch, dass die private Durchsetzung durch Zivilgerichte für die Wirksamkeit der DSGVO entscheidend ist und behördliche Maßnahmen ergänzt. Dieses Urteil setzt einen Präzedenzfall für höhere Entschädigungen in Datenschutzfällen, der über traditionelle nationale Schmerzensgeldzahlungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen hinausgeht.