EU-Parlament verbietet fleischähnliche Namen für pflanzliche Produkte

Das Europäische Parlament stimmte mit 355 zu 247 Stimmen für ein Verbot von Fleischbezeichnungen wie 'Burger' für pflanzliche Lebensmittel und beruft sich auf Verbraucherschutz. Kritiker sagen, Studien zeigen keine Verwirrung und die Maßnahme behindert den nachhaltigen Ernährungswandel.

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Europäisches Parlament stimmt für Verbot fleischähnlicher Bezeichnungen bei pflanzlichen Produkten

Das Europäische Parlament hat für ein Verbot traditioneller fleischbezogener Namen für pflanzliche Produkte gestimmt, ein bedeutender Erfolg für die Agrarlobby, der jedoch scharfe Kritik von Umweltorganisationen und Verbrauchervertretern hervorruft. In einer Abstimmung mit 355 zu 247 Stimmen am 8. Oktober 2025 billigten die Gesetzgeber eine Maßnahme, die Begriffe wie "Burger", "Wurst", "Steak" und "Escalope" für vegetarische und vegane Alternativen verbietet.

Landwirte versus Umweltorganisationen: Interessenkonflikt

Der Vorschlag, der von der französischen Europaabgeordneten Céline Imart von der konservativen Europäischen Volkspartei befürwortet wurde, stellt nach Ansicht der Befürworter einen notwendigen Schutz für europäische Landwirte dar. "Diese Produkte stammen von unseren landwirtschaftlichen Betrieben, Punkt", erklärte Imart während der parlamentarischen Debatte. "Wir müssen unsere landwirtschaftlichen Traditionen schützen und Verbraucherverwirrung vermeiden."

Umweltforscher und Hersteller pflanzlicher Lebensmittel sind damit jedoch stark nicht einverstanden. Koen Boone, Ökonom und Forscher für nachhaltige Wertschöpfungsketten an der Universität Wageningen, sagte Reportern: "In Europa essen und produzieren wir dreimal so viel Fleisch, wie eigentlich für das Klima, die Natur und unsere Gesundheit gesund ist. Wenn man die Gesamterträge und Kosten für die Gesellschaft betrachtet, die Fleischproduktion und -konsum mit sich bringen, sind pflanzliche Alternativen oft viel sinnvoller."

Verbraucherverwirrung oder klare Kommunikation?

Das zentrale Argument für das Verbot dreht sich um Verbraucherschutz. Befürworter behaupten, dass Begriffe wie "vegetarischer Burger" oder "vegane Wurst" Verbraucher über das, was sie kaufen, verwirren. Ein Sprecher von KNS, dem Branchenverband der Metzger, erklärte: "Unser Ansatz war schon immer, dass der Name des Schlachttiers nicht im Titel eines vegetarischen Produkts verwendet werden darf. 'Vegetarische Wurst' finden die Metzger beispielsweise in Ordnung, aber 'vegetarisches Huhn' nicht. Denn Fleisch ist Fleisch, und was Verbraucher jetzt im Handel antreffen, ist verwirrend."

Dennoch widersprechen mehrere Studien dieser Behauptung. Untersuchungen der europäischen Verbraucherorganisation BEUC zeigen, dass eine überwältigende Mehrheit der Verbraucher nicht durch fleischähnliche Namen für pflanzliche Produkte verwirrt wird. Laut ihrer Studie aus dem Jahr 2020 helfen bekannte Konzepte wie "Burger" und "Wurst" den Verbrauchern sogar zu verstehen, wie sie diese Produkte in Mahlzeiten verwenden können.

Politische Landschaft und Branchenauswirkungen

Die Abstimmung zeigte erhebliche politische Spaltungen. Während die Europäische Volkspartei und die sozialdemokratische S&D gemischte Stimmverhalten aufwiesen, waren die kleinere Linke Fraktion und die Grünen überwiegend gegen die Maßnahme. Dies stellt den zweiten Versuch eines solchen Verbots dar, nachdem ein ähnlicher Vorschlag im Jahr 2020 abgelehnt wurde.

Willem van Weede vom Unternehmen hinter De Vegetarische Slager und Vivera äußerte seine Besorgnis über die praktischen Auswirkungen: "Ich möchte eigentlich nicht darüber nachdenken, was das für uns bedeuten würde. Man bekommt sehr seltsame, unechte Namen, die dem Geschmack dieser Produkte nicht gerecht werden. Eine 'Scheibe', eine 'Disk' oder erfinden Sie es einfach."

Große Einzelhändler wie Aldi, Lidl und Burger King haben sich Verbraucherorganisationen in ihrem Widerstand gegen das Verbot angeschlossen und argumentieren, dass es unnötige Bürokratie schaffen und das Verbraucherverständnis für pflanzliche Alternativen behindern würde.

Was passiert als nächstes?

Die parlamentarische Abstimmung ist nicht das letzte Wort. Der Vorschlag muss nun in interinstitutionellen Gesprächen zwischen dem Parlament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission verhandelt werden. Die Kommission hatte bereits im Juli 2025 einen gemäßigteren Ansatz vorgeschlagen, der Begriffe wie "Burger" und "Steak" für pflanzliche Produkte beibehalten hätte.

Wenn der Vorschlag letztendlich genehmigt wird, würde die Gesetzgebung die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, die Namensbeschränkungen umzusetzen, was erhebliche Herausforderungen für die wachsende pflanzliche Lebensmittelindustrie in Europa schaffen könnte, die in den letzten Jahren erhebliche Investitionen und Verbraucherakzeptanz verzeichnet hat.