
Verfassungsgericht prüft Protokoll
Außenminister Timcho Mutsunski betonte, dass eine Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Bulgarien-Protokoll die strategische EU-Integration Nordmazedoniens nicht beeinflussen wird. Das Gericht überprüft das bilaterale Abkommen nach verfassungsrechtlichen Einwänden der Opposition.
EU-Verhandlungsrahmen unberührt
Mutsunski erklärte, das Protokoll gehöre nicht formell zum EU-Verhandlungsrahmen. Eine eventuelle Ungültigerklärung würde den Beitrittsprozess daher nicht verändern. Die Regierung setzt die europäische Integration durch Inlandsreformen fort, darunter jüngste erfolgreiche Investitionsprojekte im Zusammenhang mit Anti-Korruptionsmaßnahmen.
Beziehungen zu Bulgarien
Während die bilateralen Beziehungen angespannt bleiben, nannte Mutsunski positive Zusammenarbeit bei strategischen Projekten wie Korridor 8. Er forderte weiteren Dialog und kritisierte jüngste anti-europäische Rhetorik aus Bulgarien, das als EU-Mitglied „europäisches statt anti-europäisches Verhalten“ zeigen solle.
Historischer Kontext
Der Streit entstand durch Bulgariens Forderung nach Anerkennung gemeinsamer historischer Wurzeln. Der Französische Vorschlag (2022) verlangte verfassungsrechtliche Anerkennung der bulgarischen Minderheit, was zu politischen Spaltungen führte. Ein aktueller EU-Parlamentsbericht (A10-0118/2025) verzeichnet sinkende Unterstützung für den EU-Beitritt aufgrund wiederholter Verzögerungen.