EU-Richtlinien für Allgemeine KI-Modelle

EU veröffentlicht Richtlinien für Anbieter allgemeiner KI-Modelle mit gestaffelter Einführung ab August 2025 und spezifischen Rechenleistungsschwellen.

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Neuer Regulierungsrahmen für KI-Modelle

Die Europäische Kommission hat Richtlinien veröffentlicht, die die Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle unter der EU-KI-Verordnung klären. Diese Regelungen treten am 2. August 2025 in Kraft und legen klare Compliance-Anforderungen für Entwickler und Unternehmen fest, die mit fortschrittlichen KI-Systemen arbeiten.

Schlüsseldefinitionen und Schwellenwerte

Die Richtlinien führen technische Kriterien ein, die definieren, wann ein KI-Modell als "allgemein" eingestuft wird. Modelle, die Text/Bilder mit über 10²² FLOPs generieren, fallen automatisch in diese Kategorie. Der Rahmen unterscheidet zwischen geringfügigen Änderungen und signifikanten Modifikationen, die neue Anbieterpflichten auslösen.

Praktischer Implementierungsansatz

Die Richtlinien verfolgen einen pragmatischen Ansatz:

  • Nur Entwickler mit wesentlichen Modifikationen unterliegen vollständigen Compliance-Anforderungen
  • Open-Source-Modelle erhalten spezifische Ausnahmen zur Innovationsförderung
  • Downstream-Modifikatoren werden nur dann Anbieter, wenn Änderungen ⅓ der ursprünglichen Trainingsrechenleistung überschreiten

Management Systemischer Risiken

Modelle mit über 10²⁵ FLOPs gelten als systemisch riskant. Deren Anbieter müssen strenge Evaluierungen durchführen, Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und Vorfälle der neuen EU-KI-Behörde melden.

Compliance-Zeitplan

Die Pflichten werden stufenweise eingeführt:

  • August 2025: Erste Pflichten mit freiwilliger Compliance
  • August 2026: Durchsetzungsbefugnisse inklusive Sanktionen aktiviert
  • August 2027: Vollständige Compliance für alle Anbieter erforderlich

Die Kommission empfiehlt frühzeitige Zusammenarbeit mit der KI-Behörde zur Bewältigung von Übergangsanforderungen. Diese Richtlinien ergänzen den freiwilligen Verhaltenskodex für Allgemeine KI.

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