EU-Parlament Stimmt für Revolutionäres Reparaturgesetz
Das Europäische Parlament hat die Richtlinie zum Recht auf Reparatur mit überwältigender Mehrheit (584 Ja-Stimmen) verabschiedet. Diese bahnbrechende Gesetzgebung verpflichtet Hersteller, bezahlbare Reparaturen für Elektronik wie Smartphones, Waschmaschinen und Staubsauger auch nach Garantieablauf anzubieten. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Produktlebensdauern zu verlängern und Europas wachsende Elektroschrottkrise zu bekämpfen.
Wesentlicher Verbraucherschutz
Verbraucher erhalten wichtige neue Rechte:
- 12-monatige Garantieverlängerung bei Reparaturwahl
- Anspruch auf Leihgeräte während Reparaturen
- Zugang zu generalisierten Alternativen bei Nichtreparatur
- Hersteller müssen Ersatzteile zu "angemessenen Preisen" bereitstellen
Reparaturmarkt-Transformation
Die Gesetzgebung bricht Herstellermonopole durch Verbote von:
- Behindertem Software-Pairing (Teilepaarung)
- Vertraglichen Einschränkungen für Drittreparaturen
- Hardware-Designs, die Komponentenaustausch verhindern
Eine EU-weite Reparaturplattform verbindet Verbraucher mit lokalen Werkstätten.
Nachhaltigkeitswirkung
Aktuelle Elektroschrott-Statistiken zeigen Dringlichkeit:
- 261 Millionen Tonnen CO2-Emissionen jährlich durch entsorgte Geräte
- 35 Millionen Tonnen Elektroschrott in der EU pro Jahr
- Verbraucher verlieren 12 Milliarden Euro durch Ersatz reparabler Güter
Die neuen Regeln sollen 4,8 Milliarden Euro Kreislaufwirtschaftswachstum stimulieren.
Umsetzungszeitplan
Mitgliedstaaten haben 24 Monate zur nationalen Umsetzung. Hersteller müssen bis Juni 2025 Reparierbarkeitsanforderungen für Smartphones und Tablets erfüllen, darunter:
- 7-jährige Ersatzteilverfügbarkeit
- 5-jährige Software-Updates
- Akku-Haltbarkeitsstandards (80% Kapazität nach 800 Ladezyklen)