Google entgeht erzwungenem Chrome-Verkauf muss aber Suchdaten mit Wettbewerbern teilen in wegweisendem Kartellrechtsurteil.

Wegweisendes Kartellrechtsurteil Gestaltet Tech-Wettbewerb Neu
In einem wegweisenden Urteil, das die digitale Landschaft neu gestalten wird, hat US-Bezirksrichter Amit Mehta entschieden, dass Google nicht gezwungen wird, seinen Chrome-Browser zu verkaufen, aber kritische Suchdaten mit Wettbewerbern teilen muss. Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit über die Dominanz von Google in Online-Suchmärkten.
Wichtige Bestimmungen des Urteils
Richter Mehtas Entscheidung stellt einen Mittelweg zwischen den ursprünglichen Forderungen des Justizministeriums und den von Google vorgeschlagenen Lösungen dar. Dem Tech-Riesen wird untersagt, exklusive Verträge für Google Search, Chrome, Google Assistant oder die Gemini-App abzuschließen. Dies bedeutet, dass Smartphone-Hersteller wie Apple, Samsung und Motorola nun frei sind, konkurrierende Suchmaschinen und Browser neben Google-Produkten vorzuinstallieren oder zu bewerben.
Marktreaktion und Finanzielle Auswirkungen
Aktien von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, stiegen nach der Ankündigung um mehr als 8%, was die Erleichterung der Anleger widerspiegelt, dass das Unternehmen drastischere Maßnahmen vermieden hat. Das Urteil wurde allgemein als günstig für sowohl Google als auch seine Vertriebspartner angesehen.
Rolle der Künstlichen Intelligenz
Google deutete an, dass der Aufstieg der künstlichen Intelligenz wahrscheinlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat. "Die heutige Entscheidung erkennt an, wie sehr sich die Branche durch den Aufkommen von KI verändert hat, die den Menschen so viele mehr Möglichkeiten bietet, Informationen zu finden," erklärte das Unternehmen.
Laufende Rechtliche Herausforderungen
Dieses Urteil ist nicht das Ende der rechtlichen Probleme von Google. Später in diesem Monat steht das Unternehmen einem weiteren Kartellrechtsverfahren gegenüber, das vom Justizministerium wegen mutmaßlicher Monopole in der Online-Werbetechologie eingeleitet wurde. Das Ergebnis dieses Falls könnte zusätzliche Beschränkungen für die Geschäftspraktiken von Google auferlegen.