EU verbietet Mikroplastik in Verpackungen und Kosmetik

EU führt gestaffeltes Mikroplastik-Verbot in Verpackungen/Kosmetik ein, zwingt Industrie zu umweltfreundlichen Alternativen gegen Verschmutzung.

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EU verschärft Maßnahmen gegen Mikroplastik

Die Europäische Union hat umfassende Beschränkungen für absichtlich zugesetztes Mikroplastik eingeführt, insbesondere für Verpackungs- und Kosmetikindustrie. Die Verordnung (EU) 2023/2055, die im Oktober 2023 in Kraft trat, ist eine der weltweit umfassendsten Initiativen gegen Mikroplastikverschmutzung.

Betroffene Produkte

Das Verbot zielt speziell auf synthetische Polymere unter 5 mm ab, die nicht biologisch abbaubar sind, darunter:

  • Plastikglitzer in Kosmetika
  • Mikroperlen in Peelings
  • Kunststoffgranulate für Sportplätze
  • Industrielle Plastikpellets

Stufenweise Umsetzung

Die Beschränkungen werden schrittweise eingeführt:

  • Sofortiges Verbot (2023): Lose Glitzer für Bastelbedarf
  • 2027: Abwaschbare Kosmetika (Peelings)
  • 2029: Leave-on-Produkte (Lotionen)
  • 2035: Make-up, Lippenstifte (Etikettierung ab 2031)

Auswirkungen auf die Industrie

Unternehmen entwickeln Alternativen wie:

  • Biologisch abbaubarer Glitzer aus Cellulose
  • Mineralische Peelings (Salz, Zucker)
  • Natürliche Wachsbeschichtungen für Verpackungen
  • Pflanzenbasierte Polymere

"Diese Verordnung fördert Innovationen", erklärt Chemikerin Elena Rossi. „Die Fortschritte bei nachhaltigen Materialien sind bemerkenswert.“

Umweltauswirkungen

Mikroplastik gelangt in alarmierendem Maße in Gewässer:

  • 35% stammen aus Synthetiktextilien
  • 28% aus Reifenabrieb
  • 24% aus urbanem Staub

Die EU schätzt, dass das Verbot 500.000 Tonnen Mikroplastikverschmutzung verhindern wird.

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