Google wehrt sich gegen historisches Kartellurteil vor Bundesgericht
In einem bedeutenden juristischen Schritt, der die Zukunft des Suchmaschinenwettbewerbs neu gestalten könnte, hat Google offiziell Berufung gegen das historische Kartellurteil des US-Justizministeriums eingelegt. Das Technologieunternehmen beantragt zudem einen Aufschub wichtiger Abhilfemaßnahmen während des Berufungsverfahrens, was den Weg für einen langwierigen Rechtsstreit ebnet, der sich bis weit ins Jahr 2026 hinziehen könnte.
Der Kern von Googles Berufung
Googles Berufung konzentriert sich auf die Anfechtung des Urteils von Bundesrichter Amit Mehta aus dem August 2024, in dem das Unternehmen für die Aufrechterhaltung eines illegalen Monopols im Internet-Suchgeschäft verurteilt wurde. Das Unternehmen argumentiert, dass die Entscheidung die Marktdynamik und die Verbraucherwahl grundlegend falsch verstehe. „Menschen nutzen Google, weil sie es wollen, nicht weil sie dazu gezwungen werden“, erklärte Lee-Anne Mulholland, Googles Vizepräsidentin für Regulierungsangelegenheiten, in der offiziellen Ankündigung des Unternehmens.
Das Tech-Unternehmen führt an, dass das Gericht nicht berücksichtigt habe, was es als „das schnelle Tempo der Innovation und den intensiven Wettbewerb“ sowohl durch etablierte Akteure als auch durch gut finanzierte Start-ups beschreibt. Google verweist auch auf Aussagen von Browser-Herstellern wie Apple und Mozilla, die angeblich erklärt hätten, dass sie Google als ihre Standard-Suchmaschine wählten, weil es „die höchste Qualität der Such-Erfahrung für ihre Verbraucher biete“.
Umstrittene Abhilfemaßnahmen auf dem Spiel
Zentral für Googles Berufung sind spezifische Abhilfemaßnahmen, die vom Gericht auferlegt wurden und deren Aufschub das Unternehmen beantragt. Dazu gehören Anforderungen, Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen und Syndikationsdienste für Rivalen bereitzustellen. Laut Gerichtsdokumenten muss Google bestimmte Suchindex- und Nutzerinteraktionsdaten für Wettbewerber verfügbar machen und Such- und Suchtextanzeigen-Syndikationsdienste anbieten, um es Rivalen zu ermöglichen, zu konkurrieren.
Google argumentiert, dass diese Verpflichtungen „die Privatsphäre der Amerikaner gefährden und Wettbewerber davon abhalten, ihre eigenen Produkte zu entwickeln – was letztlich die Innovation erstickt, die die USA an der Spitze der globalen Technologie hält“. Das Rechtsteam des Unternehmens hat betont, dass es bereit sei, rohe Suchinteraktionsdaten, die für das Training von KI-Systemen verwendet werden, zu teilen, aber eine Grenze beim Teilen der eigentlichen Suchalgorithmen ziehe.
Hintergrund des historischen Falls
Der Rechtsstreit begann im Oktober 2020, als das DOJ gemeinsam mit 49 Bundesstaaten, zwei Territorien und dem District of Columbia eine Klage einreichte, in der behauptet wurde, Google halte etwa 90 % Marktanteil bei US-Suchanfragen durch wettbewerbswidrige Taktiken aufrecht. Die Regierung argumentierte, dass Googles exklusive Vereinbarungen Standard-Suchmaschinenpositionen auf Milliarden von Geräten blockierten, was gegen Abschnitt 2 des Sherman Antitrust Act verstoße.
Die 277-seitige Stellungnahme von Richter Mehta im August 2024 stellte einen bedeutenden Sieg für Kartellbehörden dar, obwohl sie vor den drastischsten ursprünglich vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen Halt machte. Im September 2025 wies der Richter Anträge der Regierung ab, Google zum Verkauf seines Chrome-Browsers zu zwingen, und entschied sich stattdessen für das, was er als „weniger rigorose“ Abhilfemaßnahmen bezeichnete, die auf Datenaustausch und Syndikationsanforderungen abzielten.
Datenschutzbedenken und Wettbewerbsausgleich
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Googles Berufung komplexe Fragen zum Ausgleich von Wettbewerb und Datenschutz aufwirft. „Dieser Fall repräsentiert eine grundlegende Spannung zwischen der Förderung des Marktwettbewerbs durch Datenaustausch und dem Schutz der Verbraucherprivatheit in einer Ära zunehmender regulatorischer Fokussierung auf Datenschutz“, bemerkte Kartellrechtsanwalt Michael Carrier in einer Analyse des Falls.
Der Abhilfevorschlag der Regierung verlangt von Google, enorme Datenmengen mit Wettbewerbern zu teilen, während es „übliche Techniken“ zur Entfernung personenbezogener Informationen anwendet. Datenschutzbefürworter haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Unklarheit darüber geäußert, was personenbezogene Informationen ausmacht, und des Mangels an Industriestandards für eine effektive Anonymisierung.
Nächste Schritte im Rechtsverfahren
Googles Berufung geht nun an das zuständige Bundesberufungsgericht, wobei mündliche Verhandlungen für später im Jahr 2026 erwartet werden. Der Antrag des Unternehmens auf Aussetzung der Abhilfemaßnahmen wird separat geprüft, was bedeutet, dass einige Anforderungen möglicherweise aufgeschoben werden, während die umfassendere Berufung weiterläuft.
Das Ergebnis dieser Berufung könnte weitreichende Auswirkungen haben, nicht nur für Google, sondern für den gesamten Ansatz von Wettbewerb und Datenaustausch in der Tech-Branche. Während der Rechtsstreit andauert, beobachten Branchenexperten genau, wie dieser Fall zukünftige Kartellverfahren gegen andere große Technologieunternehmen beeinflussen könnte.
Für detailliertere Informationen zum ursprünglichen Fall besuchen Sie die offizielle Ankündigung des DOJ oder lesen Sie die Analyse von CNBCs Berichterstattung über den Berufungsantrag.
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