EU-Kommissar McGrath weist Orbáns Vorwürfe bezüglich Budapest Pride zurück

EU-Kommissar Michael McGrath wies die Vorwürfe des ungarischen Ministerpräsidenten Orbán zurück, Brüssel habe die Budapest Pride organisiert. McGrath lobte die friedliche Demonstration und enthüllte Pläne zur Stärkung finanzieller Konsequenzen für Rechtsstaatsverstöße im nächsten EU-Haushalt. Die Veranstaltung fand trotz eines nationalen Verbots statt, nachdem Budapests Bürgermeister sie zur kommunalen Veranstaltung erklärt hatte.

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Kommissar dementiert EU-Beteiligung an Pride-Veranstaltung

EU-Kommissar für Rechtsstaatlichkeit, Michael McGrath, hat die Vorwürfe des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zurückgewiesen, Brüssel habe die Pride-Feierlichkeiten in Budapest orchestriert. In einem exklusiven Interview mit European Newsroom erklärte McGrath: "Es gab mit Sicherheit keine Orchestrierung durch die Europäische Union. Es war eine eindrucksvolle Solidaritätsbekundung mit der LGBTIQ+-Gemeinschaft."

Widerstand gegen Verbot

Trotz eines von Orbáns Regierung verhängten Polizeiverbots marschierten am Samstag schätzungsweise 100.000-200.000 Teilnehmer durch das Budapester Zentrum. Der liberale Bürgermeister Gergely Karácsony umging das nationale Verbot, indem er die Veranstaltung zu einer offiziellen städtischen Versammlung erklärte.

Rechtsstaatsstreit eskaliert

McGrath äußerte sich zum laufenden Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn wegen Rechtsstaatsverstößen und stellte klar, dass die Mitgliedstaaten den Prozess kontrollieren. "Die Entscheidung über das Fortschreiten von Artikel 7 obliegt den Mitgliedstaaten", erklärte er unter Verweis auf den EU-Vertragsmechanismus zur Behandlung von Verstößen gegen grundlegende EU-Werte.

Finanzielle Konsequenzen

Der Kommissar enthüllte, dass die Europäische Kommission stärkere Verbindungen zwischen Rechtsstaatskonformität und EU-Finanzierung im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2028-2034 prüft. "Kein einziger Euro wird für Länder verfügbar sein, in denen die Rechtsstaatlichkeit nicht geachtet wird", betonte McGrath unter Verweis auf kommende Haushaltsvorschläge.

Historischer Kontext von Artikel 7

Die Rechtsstaatlichkeit wurde im Vertrag von Amsterdam (1999) verankert, wobei Artikel 7 Mechanismen zur Suspendierung von Mitgliedstaaten vorsieht, die EU-Werte verletzen. Der Vertrag von Nizza (2001) führte Artikel 7(1) ein, der es dem EU-Rat ermöglicht, Verstöße festzustellen und Korrekturmaßnahmen zu empfehlen. Dieses Verfahren wurde nur zweimal eingeleitet - gegen Polen (2017-2024) und Ungarn (2018-heute).

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