
Deutschland darf Asylbewerber nicht an der Grenze abweisen, urteilte das deutsche Verwaltungsgericht. Das Gericht bezeichnete die Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze als rechtswidrig. Die deutsche Regierung hatte im letzten Monat damit begonnen, Menschen, die an der Grenze Asyl beantragten, zurückzuschicken, um "die illegale Migration schrittweise zu reduzieren".
Das Land muss sich laut dem Gericht vollständig an die Dublin-Verordnung halten, die festlegt, wo Migranten in Europa Asyl beantragen müssen. Nach den europäischen Regeln müssen Anträge zunächst bearbeitet werden, bevor festgestellt werden kann, welches Land für den Antrag verantwortlich ist und ob Asylbewerber abgeschoben werden können. Oft ist das erste Land, in das eine Person den Schengen-Raum betritt, verantwortlich.
Das Gericht erwähnte den Fall von drei somalischen Asylbewerbern, die nach Polen zurückgeschickt worden waren, nachdem sie aus einem sicheren Land nach Deutschland gekommen waren. "Die Ablehnung der Antragsteller war rechtswidrig", sagte der Richter. Ihr Asylantrag hätte gemäß der Dublin-Verordnung der EU bearbeitet werden müssen.
Das Innenministerium hat noch nicht auf das Urteil reagiert. Die neue deutsche Regierung wollte mit der Zurückweisung von Asylbewerbern ein Signal an Migranten und den Rest der Welt senden, dass sich die deutsche Asylpolitik geändert hat. Die Auswirkungen des Urteils auf die neue Asylpolitik sind noch unklar.