
EU-Kommission belegt Tech-Giganten mit Rekordstrafe
Die Europäische Kommission hat Google eine Strafe von 3 Milliarden Euro wegen Verstoßes gegen EU-Wettbewerbsregeln auf dem Online-Werbemarkt auferlegt. Diese Sanktion gehört zu den größten Kartellstrafen in der europäischen Geschichte und zielt auf den Missbrauch von Googles dominanter Marktposition ab.
Einzelheiten des Verstoßes
Laut Untersuchung der Kommission begünstigte Google systematisch seine eigenen Werbeplattformen gegenüber Wettbewerbern, was zu unlauterem Wettbewerb und Schäden am Markt führte. Das Tech-Unternehmen muss nun korrigierende Maßnahmen ergreifen, um fairen Wettbewerb im digitalen Werbe-Ökosystem zu gewährleisten.
Politische Implikationen und internationale Spannungen
Der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist besonders sensibel angesichts der jüngsten Handelskonflikte zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Der ehemalige Präsident Donald Trump hatte zuvor mit zusätzlichen Importzöllen für Länder gedroht, die amerikanische Tech-Unternehmen wie Google, Meta und Apple "diskriminieren". Berichte Anfang dieser Woche deuteten darauf hin, dass die Kommission die Strafe möglicherweise aufgrund von Bedenken hinsichtlich des kürzlich unterzeichneten EU-US-Handelsabkommens verschieben könnte.
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erklärte: "Wenn Märkte versagen, müssen öffentliche Institutionen handeln, um zu verhindern, dass dominante Akteure ihre Macht missbrauchen. Dieses Verhalten schadet Verlegern, Werbetreibenden und Verbrauchern."
Googles Reaktion und Berufung
Google hat sofort angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, und die Strafe als "rechtswidrig" bezeichnet. Lee-Anne Mulholland, Leiterin Regulierung bei Google, argumentierte, dass die Anforderungen der Kommission es Tausenden europäischen Unternehmen erschweren werden, durch digitale Werbung Einnahmen zu generieren.
Dieser Fall folgt auf frühere EU-Maßnahmen gegen große Tech-Unternehmen, einschließlich kürzlicher Strafen in Höhe von 700 Millionen Euro gegen Apple und Meta wegen ähnlicher Wettbewerbsverstöße.