
EU führt wegweisende KI-Regulierung ein
Das Gesetz zur Künstlichen Intelligenz (KI) der Europäischen Union ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und stellt den ersten umfassenden regulatorischen Rahmen für KI-Systeme weltweit dar. Diese Gesetzgebung klassifiziert KI-Anwendungen nach Risikostufen, wobei strengere Anforderungen für Hochrisikosysteme gelten.
Risikobasierte Klassifizierung
Das Gesetz definiert vier Risikostufen:
- Inakzeptables Risiko: Verbotene Anwendungen umfassen Echtzeit-Biometrie in öffentlichen Räumen, Social-Scoring-Systeme und KI zur Manipulation menschlichen Verhaltens.
- Hohes Risiko: Systeme in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Strafverfolgung erfordern Konformitätsbewertungen und Menschenrechtsprüfungen.
- Begrenztes Risiko: Anwendungen wie Chatbots müssen Transparenz über ihren KI-Charakter bieten.
- Minimales Risiko: Nicht regulierte Kategorie, die die meisten Verbraucher-KI-Anwendungen umfasst.
Spezielle Regelungen für generelle KI
Die Gesetzgebung führt spezifische Regeln für Grundmodelle wie ChatGPT ein. Entwickler müssen detaillierte Zusammenfassungen der Trainingsdaten bereitstellen und Urheberrechtskonformität gewährleisten. Hochleistungsmodelle über 10^25 FLOPS unterliegen zusätzlichen systemischen Risikobewertungen.
Umsetzungszeitplan
Die Bestimmungen werden schrittweise in 6-36 Monaten umgesetzt:
- Verbote für inakzeptable Risiken treten sofort in Kraft.
- Konformität für Hochrisikosysteme ist bis Februar 2025 erforderlich.
- Regeln für generelle KI gelten ab August 2025.
Überwachungsmechanismen
Das Europäische KI-Büro koordiniert die Überwachung in allen Mitgliedstaaten. Anbieter außerhalb der EU müssen bei Dienstleistungen im EU-Markt Compliance nachweisen, bei Verstößen drohen Strafen bis zu 7 % des globalen Umsatzes.