
Historischer Schritt bei der Digitalbesteuerung
Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen wegweisenden Digitalsteuer-Rahmen für große Technologieunternehmen geeinigt. Die neuen Regeln sehen eine Mindestkörperschaftssteuer von 15% für multinationale Konzerne mit weltweiten Umsätzen über 750 Millionen Euro vor. Dies ist Teil der EU-Umsetzung der OECD-Pillar-Two-Vereinbarung.
Wie das Neue System Funktioniert
Die Vereinbarung umfasst zwei Hauptelemente:
Säule Eins: Gewinnumverteilung
Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Umsatz und Gewinnmargen über 10% müssen 25% ihrer Übergewinne in Ländern versteuern, in denen sie Nutzer haben. Dies betrifft insbesondere US-Tech-Giganten, die in Europa erhebliche Erträge erzielen, ohne physisch präsent zu sein.
Säule Zwei: Globale Mindeststeuer
Die 15% Mindeststeuer umfasst drei Durchsetzungsmechanismen:
- Einkommenseinbeziehungsregel - Ermöglicht Besteuerung ausländischer Gewinne im Heimatland bei effektiven Steuersätzen unter 15%
- Unterbesteuerte-Gewinne-Regel - Erlaubt Nachbesteuerung
- Inländische Mindeststeuer - Gibt Marktjurisdiktionen ersten Anspruch auf Steuereinnahmen
Umsetzungszeitplan
Die Regeln traten Anfang 2024 in den meisten EU-Staaten in Kraft. Länder mit weniger als 12 betroffenen Unternehmen erhielten eine sechsjährige Umsetzungsfrist. Weltweit haben 65 Nationen ähnliche Gesetze erlassen.
Warum Dies Jetzt Wichtig Ist
Laut Weltbankdaten macht die digitale Wirtschaft 15,5% des globalen BIP aus und wächst 2,5-mal schneller als die Gesamtwirtschaft. Frühere Steuerstrukturen ermöglichten es Tech-Giganten, Gewinne in Steueroasen zu verlagern. Die EU schätzt, dass das neue System global jährlich zusätzliche Steuereinnahmen von 220 Milliarden Euro generieren wird.
Internationale Reaktionen
Die USA drohen mit Vergeltungsmaßnahmen. Präsident Trump nahm Digitalsteuern kürzlich in seinen „Fairen und Gegenseitigen Plan“ auf, während das deutsche Bundesland Hessen eine Aussetzung der Regeln forderte. Trotz Spannungen betont EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis, dass die Steuer „faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen schafft“.