
Richter Wägen Plattformverantwortung für Nutzerinhalte
Der Oberste Gerichtshof der USA verhandelte heute einen wegweisenden Fall, der die Internetregulierung neu gestalten könnte. Im Zentrum steht Abschnitt 230 des Communications Decency Act, der soziale Medienplattformen historisch vor Haftung für Nutzerinhalte schützte. Die Richter erschienen während der Anhörungen gespalten bei der Frage, ob Plattformen wie Facebook und Twitter als Verleger oder neutrale Verteiler behandelt werden sollten.
Die Kernfrage
Abschnitt 230 (1996) besagt, dass „kein Anbieter oder Nutzer eines interaktiven Computerdienstes als Verleger oder Sprecher von Informationen Dritter behandelt werden darf“. Dieses Grundgesetz ermöglicht Plattformen die Inhaltsmoderation ohne Haftung für Nutzerbeiträge. Der aktuelle Fall untersucht, ob diese Immunität eingeschränkt werden sollte, wenn Plattformen schädliche Inhalte algorithmisch fördern.
Divergierende Gerichtsentscheidungen
Das Gericht überprüfte zwei widersprüchliche Berufungsentscheidungen. Der 9. Gerichtskreis hatte zuvor entschieden, dass Amtsträger durch das Blockieren von Kritikern in sozialen Medien den Ersten Verfassungszusatz verletzten, da eine „enge Verbindung“ zwischen ihren Konten und Amtspositionen bestehe. Der 6. Gerichtskreis entschied hingegen, dass ein Stadtmanager nicht amtlich handelte, als er einen Einwohner blockierte.
Test von Richterin Barrett
Richterin Amy Coney Barrett etablierte einen neuen Standard: Amtsträger sind nur für das Blockieren von Kritikern haftbar, wenn sie Befugnis haben, für die Regierung zu sprechen und diese Befugnis während der Interaktion ausüben. Barrett betonte, dass dies eine „sachverhaltsspezifische Prüfung“ von Inhalt und Funktion der Beiträge erfordere.
Weitreichende Implikationen
Dieses Urteil fällt mitten in drei anderen bedeutenden Sozialmedienfällen vor dem Gericht. Nächste Woche verhandeln Richter umstrittene Gesetze aus Texas und Florida zur Inhaltsmoderation sowie eine Anfechtung des Ersten Verfassungszusatzes bezüglich Regierungsdrucks. Gemeinsam könnten diese Fälle den Online-Meinungsfreiheitsschutz vor den Wahlen 2024 neu definieren.