EU-CO₂-Grenzausgleichsmechanismus tritt 2026 in Kraft

Der EU-CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist jetzt vollständig operativ und verpflichtet Importeure, für Emissionen in Waren wie Stahl und Zement zu zahlen. Diese Klimapolitik soll „Carbon Leakage“ verhindern, birgt aber Handelskonfliktrisiken, da Großbritannien und Australien ähnliche Systeme vorbereiten. Aktuelle Vereinfachungen befreien kleine Importeure bei Wahrung der Umweltziele.
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Was ist CBAM und warum ist er wichtig?

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union ist jetzt voll funktionsfähig und markiert eine bedeutende Wende in der globalen Klimapolitik. Ab Januar 2026 müssen Importeure kohlenstoffintensiver Waren in die EU CBAM-Zertifikate erwerben, die den bei der Produktion entstandenen Treibhausgasemissionen entsprechen. Dieses bahnbrechende System ersetzt die Übergangsphase, die im Oktober 2023 begann, in der Importeure lediglich Emissionen meldeten, ohne finanzielle Sanktionen.

So funktioniert das System

Unter dem endgültigen Regime müssen Importeure von Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff:

  1. Jährlich die eingebetteten Emissionen ihrer Waren deklarieren
  2. CBAM-Zertifikate zum wöchentlichen Durchschnittspreis des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) kaufen
  3. Zertifikate zur Deckung der Emissionen abgeben

Wenn Hersteller nachweisen können, dass sie bereits CO₂-Kosten in ihrem Heimatland gezahlt haben, werden diese Beträge abgezogen. Der Mechanismus ist so konzipiert, dass er WTO-kompatibel ist und gleichzeitig „Carbon Leakage“ verhindert – die Verlagerung der Produktion in Regionen mit schwächeren Klimavorschriften.

Internationale Reaktionen und Handelsauswirkungen

Die Politik hat internationale Debatten ausgelöst. Während Umweltgruppen den Schritt begrüßen, haben Handelspartner wie China, Indien und Russland Bedenken gegenüber verstecktem Protektionismus geäußert. Das Vereinigte Königreich bereitet sein eigenes CBAM für 2027 vor, während Australien kürzlich ein ähnliches System für Zementimporte empfohlen hat.

Laut einem IISD-Bericht gleicht Carbon Leakage 13-25% der durch CO₂-Bepreisung erzielten Emissionsreduktionen aus. CBAM soll diese Lücke schließen, riskiert jedoch Vergeltungsmaßnahmen. Die WTO vermittelt derzeit Gespräche über eine faire Umsetzung.

Vereinfachungen für Unternehmen

Im Februar 2025 schlug die EU ein Vereinfachungspaket vor mit:

  • Eine Bagatellgrenze von 50 Tonnen für kleine Importeure
  • Strafferen Genehmigungsverfahren
  • Verstärkten Anti-Umgehungsmaßnahmen

Dies würde 99% der Emissionen abdecken und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für 90% der Unternehmen reduzieren. Nicht-EU-Produzenten können jetzt Emissionsdaten im CBAM-Register für automatische Berichterstattung registrieren.

Ausblick

Bis 2030 wird CBAM auf alle vom EU ETS abgedeckten Sektoren ausgeweitet. Kostenlose Zuteilungen für EU-Industrien werden bis 2034 vollständig auslaufen. Die Kommission entwickelt Unterstützungsmechanismen für Entwicklungsländer, um den Übergang zu erleichtern.

Als weltweit erste umfassende CO₂-Grenzabgabe setzt CBAM einen Präzedenzfall, der die globale Produktion verändern und die Dekarbonisierung beschleunigen könnte – aber nur bei fairer Umsetzung über Handelsblöcke hinweg.